Ethik


2. Beginn und Ende der Psychotherapie

Die Aufnahme einer Psychotherapie bedarf einer freiwilligen und wohlbedachten Entscheidung durch den Patienten. Das bedeutet, dass es nicht erlaubt ist, eine Person dazu zu zwingen (oder Druck auf sie auszuüben), sich einer Psychotherapie zu unterziehen.

Der Psychotherapeut vermeidet herablassende und entwertende Äußerungen über andere Kollegen, bzw. deren Behandlungskonzepte.

Nach gründlicher Abklärung und Darlegung des Therapieplans durch den Psychotherapeuten entscheidet sich der Patient freiwillig, ob er sich einer Psychotherapie unterziehen will. Die Darlegung des Therapieplans sollte klar verständlich sein und keine unhaltbaren Versprechungen enthalten.

Der Patient hat das Recht, die Behandlung jederzeit zu beenden oder bestimmte Behandlungsmethoden abzulehnen, welche der Therapeut als Teil der Psychotherapie vorschlägt. Das Ende der Psychotherapie sollte gemeinsam besprochen und geplant werden. Der Psychotherapeut wird die Behandlung nicht ohne überzeugende Gründe und Begründung beenden.



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