Ethik
3. Besonderheiten der psychotherapeutischen Beziehung
Während der Behandlung und in angemessener Zeit danach sollten Psychotherapeut und Patient keine andere als die therapeutische Beziehung zueinander eingehen.
Im Verlauf der Psychotherapie und für die Dauer von mindestens sechs Monaten nach ihrer Beendigung wird der Psychotherapeut vom Patienten keinerlei Geschenke von mehr als relativ geringem Geldwert annehmen.
Dem Psychotherapeuten ist es auch nicht erlaubt, mit dem Patienten irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, welche dem Therapeuten unzulässige oder unangemessene Vorteile bringen könnten.
Der Psychotherapeut wird nicht über eigene Probleme, Phantasien und Wünsche sprechen, Patienten in eigene Angelegenheiten verwickeln oder, in Form von Tauschvereinbarungen, therapeutische Arbeit gegen Arbeitsleistungen des Patienten leisten.
Das Verbot unangemessener Beziehungen beinhaltet das Verbot, den Patienten in solcher Weise zu berühren, welche von Patient und Therapeut als sexueller Natur empfunden werden. Weiterhin ist es dem Psychotherapeuten verboten zu erlauben oder zu ermutigen, dass solche Handlungen zwischen dem Patienten und anderen Personen in seiner Gegenwart stattfinden.
Zum Thema sexueller Übergriffe in der Psychotherapie empfehlen wir eine PDF-Datei, die das Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend auf seinen Internetseiten anbietet.
Anwendung von körperlicher Gewalt, sprachliche Herabsetzung, Beleidigung, Beschimpfung, Drohung und Erpressung sind keine Bestandteile von Psychotherapie (Ausnahme: vorher verabredete und geplante Rollenspiele)
Das Auslösen negativer Erfahrungen für den Patienten sollte nur unter folgenden Bedingungen zugelassen werden:
a. Das Therapieziel kann nicht in für den Pat. weniger belastender Weise erreicht werden.
b. Nach bestem Wissen und Gewissen des Therapeuten ist sichergestellt, dass der Pat. keine bleibenden Schäden davonträgt.
c. Der Therapeut hat Maßnahmen ergriffen, welche sicherstellen, dass vernünftigerweise vorhersehbare unerwünschte Folgen aufgehoben oder neutralisiert werden können, auch dann, wenn sie erst nach längerer Zeit auftreten können.
d. Das Einverständnis des Pat. sollte in einer eindeutigen, evtl. schriftlichen Einverständniserklärung vorliegen.
e. Die Anwendung solcher Methoden ist Gegenstand regelmäßiger kollegialer Konsultationen.
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