Ethik
Aktenmanagement
Der Psychotherapeut ist verpflichtet, Notizen und Unterlagen zum Behandlungsverlauf 10 Jahre aufzubewahren, um den Verlauf und Fortschritt der Therapie adäquat sichern und belegen zu können.
Der Psychotherapeut wir die Führung und Aufbewahrung der Patientenunterlagen so handhaben, dass die Vertraulichkeit gewährleistet ist.
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