Ethik


Einsichtnahme des Patienten

Der Patient hat das Recht, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen, soweit sie ihn betreffen. Davon ausgenommen sind Unterlagen, die die Privatsphäre Dritter betreffen.

Ebenso hat der Patient kein Recht auf Einsichtnahme in persönliche Aufzeichnungen des Psychotherapeuten.
Um sein Recht auf Einsichtnahme wahrzunehmen, bedarf es einer schriftlichen Anfrage des Patienten. Die Kosten für deren Bearbeitung können dem Patienten in Rechnung gestellt werden.

Die Einsichtnahme kann nur in Anwesenheit des Psychotherapeuten gewährt werden. Anfrage und eventuelle schriftliche Bestätigung sind aufzubewahren.



Copyright J. Klauenflügel







zurück