Brauche ich für die psychotherapeutische Behandlung eine Überweisung?


Wenn der Psychotherapeut Ihrer Wahl eine Kassenzulassung hat (das ist in der Regel bei allen Psychotherapeuten, die Sie auf unserer Homepage finden, der Fall), können Sie direkt nach telefonischer Terminabsprache mit Ihrer Versichertenkarte die Praxis aufsuchen.

Ohne Überweisungsschein muss seit dem 1.1.04 die Praxisgebühr von 10€ gezahlt werden.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen prinzipiell keine Praxisgebühr bezahlen.
(Näheres zu Ihrer aktuellen Information zur Praxisgebühr, siehe KV Hessen)













zurück