Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie?
Die Psychotherapie gehört zu den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Es muss eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegen.
Zunächst können ohne Antrag Vorgespräche (bis zu fünf oder acht) stattfinden, die auf jeden Fall von der Krankenkasse übernommen werden.
Wenn die Einleitung einer Psychotherapie notwendig ist, wird ein Antrag an die Krankenkasse gestellt.
Diese teilt dem Versicherten mit, ob sie einer Behandlung zustimmt und wie viele Stunden genehmigt worden sind.
Sollte das bewilligte Stundenkontingent nicht ausreichen, kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden.
zurück










